Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der STRAI Consulting UG (haftungsbeschränkt), Toulouser Allee 11, 40211 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über Beratungs-, Analyse- und Softwareleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
Der Auftragnehmer erbringt strategische Beratungsleistungen, Unternehmensanalysen sowie die Bereitstellung proprietärer Modelle und Softwarelösungen (u. a. STRAI Cockpit, GTI, G-KCM, STRAI Mobility). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Dienstleistungsvertrag.
Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung vereinbarter Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt (Dienstleistung), sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg schriftlich zugesichert wurde.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten selbst verantwortlich.
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten geheimzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Methodiken, Modelle sowie Preisinformationen. Auf Verlangen einer Partei ist ein gesonderter Geheimhaltungsvertrag (NDA) abzuschließen.
Bei Mängeln der erbrachten Leistungen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, Modelle, Konzepte und Softwarelösungen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Weiterveräußerung, Weiterlizenzierung oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Einzelprojekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und vollständiger Zahlung der Vergütung.
Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. Softwarenutzung, Retainer) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine andere Frist vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.